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Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Sehr gering: Ihre gesetzlichen Ansprüche

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet seit dem 1. Januar 2001 im Falle einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nur noch sehr geringen Schutz.

Für Berufsanfänger bzw. 1961 und später Geborene gibt es gar keine Möglichkeit mehr, Ihren Beruf gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern! Sie erhalten nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente:

Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 40 % des letzten Bruttoeinkommens (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bzw. 53 % des Nettoeinkommens als sogenannte volle Erwerbsminderungsrente.

Wer mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält ca. 20 % des letzten Bruttoeinkommens bzw. 32 % des Nettoeinkommens, also die halbe Erwerbsminderungsrente.

Wer 6 Stunden oder mehr am Tag arbeiten kann, der hat keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!

 


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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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